Jede Rettungswache benötigt einen Rettungswachenleiter/-in und Leiter/-in Rettungsdienst der das Rettungsdienstpersonal anleitet und führt, die Dienstpläne erstellt und sich um den Fahrzeugpark, die Rettungswache und die Einhaltung des Medizin-Produkte-Gesetzes kümmert.
Der Rettungswachenleiter ist den einzelnen Rettungsdienstmitarbeitern vorgesetzt und entscheidet in erster Linie selbständig über die reale Durchführung des Rettungsdienstes.
Seine fachliche, organisatorische und soziale Kompetenz bestimmen über die betriebswirtschaftliche Führung der Rettungswache.