Zweck des Medizinproduktegesetzes (MPG) ist es, den Verkehr mit Medizinprodukten zuregeln und dadurch für die Sicherheit, Eignung und Leistung der Medizinprodukte sowie die Gesundheit und den erforderlichen Schutz der Patienten, Anwender und Dritter zusorgen (§ 1 MPG).
Medizinprodukte dürfen nur nach Maßgabe der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden.
Alle Fortbildungen dienen dem Wissens- und Erfahrungsaustausch und bringen Sie im Rahmen eines Medizinprodukte Updates auf den neuesten Stand der rechtlichen Vorgaben und Fachempfehlungen.