Ausbildungsziele und -inhalte
Geregelt wird die Ausbildung durch das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) sowie die Notfallsanitäter Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (NotSan-APrV):
Die Notfallsanitäterin/ der Notfallsanitäter soll dabei insbesondere folgende Aufgaben eigenverantwortlich ausführen: (exemplarische Auszüge)
- Feststellen und Erfassen der Lage am Einsatzort (…)
- Beurteilen des Gesundheitszustandes von erkrankten und verletzten Personen, insbesondere das Erkennen einer vitalen Bedrohung (…)
- Durchführen medizinischer Maßnahmen (…) und dabei Anwenden von in der Ausbildung erlernten und beherrschten, auch invasiven Maßnahmen, um eine Verschlechterung der Situation der Patientinnen und Patienten bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes (…) vorzubeugen, (…)
- Angemessenes Umgehen mit Menschen in Notfall- und Krisensituationen (…)
Der Notfallsanitäter hat folgende Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung auszuführen:
(exemplarische Auszüge)
- Beurteilung des Gesundheitszustandes des Patienten und Entscheidung über die Notwendigkeit eines Notarztes bzw. weiteren Personals
- Durchführung angemessener medizinischer Maßnahmen der Erstversorgung (…)
- Assistieren bei der ärztlichen Notfall- und Akutversorgung von Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz
- Eigenständiges Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen, die vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) oder entsprechend verantwortlichen Ärztinnen oder Ärzten bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und -situationen standardmäßig vorgegeben, überprüft und verantwortet werden
Die Ausbildung soll ebenfalls dazu befähigen, mit anderen Berufsgruppen und Menschen am Einsatzort, beim Transport und bei der Übergabe unter angemessener Berücksichtigung der Gesamtlage zusammenzuarbeiten.
Aufbau der Ausbildung
1920 Stunden - theoretischer und praktischer Unterricht an der Schule
- Anatomie und Physiologie des menschlichen Körpers
- Allgemeine und spezielle Notfallmedizin/ Krankheitslehre
- Grundlagen der Hygiene und Desinfektion
- Organisation und Einsatztaktik
- psychische und ethische Grundlagen
- Recht- und Gesetzeskunde
- ...
720 Stunden - Klinikpraktikum
- 80 Stunden Pflegeabteilung
- 120 Stunden Interdisziplinäre Notaufnahmen
- 280 Stunden Anästhesie und OP-Abteilung
- 120 Stunden Intensivmedizinische Abteilung
- 40 Stunden Geburtshilfliche, pädiatrische oder kinderchirurgische Fachabteilung ...
- 80 Stunden Psychiatrische, gerontopsychiatrische oder gerontologische Fachabteilung
1960 Stunden (mind.) - praktische Ausbildung an der Lehrrettungswache
- Sie werden begleitet durch erfahrene Praxisanleiter die Tätigkeiten im Krankentransport und Rettungsdienst, sowie im Notfalleinsatz erlernen.
Prüfung
Zugangsvoraussetzungen
- Mittlere Reife oder Hauptschulabschluss mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung
- Ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass Sie für den Rettungsdienst geeignet sind.
- Polizeiliches Führungszeugnis
Ausbildungsbeginn und -dauer
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an eine Rettungsdienstorganisation Ihrer Wahl:
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- ärztliches Attest zur physischen und psychischen Eignung (nicht älter als 3 Monate)
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Schulabschlusszeugnis oder einen Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (in beglaubigter Kopie)
- Nachweis der Hepatitis-B Immunisierung und Masernimpfung