Allgemeine Fortbildungen richten sich neben Mitarbeiter*innen im Rettungsdienst auch an andere medizinische Fachrichtungen. Die Zielausrichtung ist grundsätzlich im medizinischen Kontext zu sehen.
Hier spielt die aktuelle Qualifikation keine Rolle. Für den Rettungsdienst in Thüringen wird die Fortbildungspflicht durch die Thüringer Verordnung zur Durchführung der Weiter- und Fortbildungen des nichtärztlichen Rettungspersonals (NäRettPersWBDV TH) geregelt. Wir bieten ein breites Angebot an Fortbildungen an.
Alle Fortbildungen sind gemäß der Verordnung anerkannt.